Ausschreibung - Spielbetrieb 2019/20



Männer Auf- & Abstiegsregelung Männer Nachwuchs Schiedsrichter

0. Finanzielle Angelegenheiten

Für alle finanziellen Angelegenheiten bildet die Finanz-und Wirtschaftsordnung des FSA sowie die Finanzordnung des KFV die Grundlage. Als Ansprechpartner steht der Schatzmeister zur Verfügung. Sämtliche Überweisungen an den Kreisfachverband Fußball Halberstadt sind auf das nachstehend aufgeführte Konto vorzunehmen:

Harzsparkasse

IBAN DE58 8105 2000 0300 0025 80

Achtung! Bei allen Überweisungen sind unbedingt die Rechnungs-, Verhandlungs-, Verwaltungsvorgangsnummern oder die Codierungen anzugeben, die hinter den Abteilungen im Ansetzungsheft stehen, anzugeben.

1. Spielbetrieb des KFV Harz

Alle Fußballspiele im Bereich des Kreisfachverbandes Fußball Harz werden auf der Grundlage der gültigen Satzung und Ordnungen des FSA durchgeführt.

Darüber hinaus sind Anweisungen und Hinweise der spielleitenden Stelle (VJA) und den amtlichen Mitteilungen verbindlich.

Für die Durchführung aller zur Austragung kommenden Pflichtspiele finden

- die gültige Satzung

- alle Ordnungen des FSA

- die amtlichen Mitteilungen des FSA

- die Anweisungen des Staffelleiters

- die Rahmenrichtlinien für Ordnungsdienste

- Regelwerk des FSA für Klein- und Großfeldspiele

- sowie nachfolgende Ausschreibungen

Anwendung.

2. Mannschaftsmeldungen

Mannschaftsmeldungen sind bis 30.06. online im DFBnet zu erstellen.

Unabhängig dieser Meldung ist jeder Verein verpflichtet, der spielleitenden Stelle bis zum 31.05. zu melden, wenn er eine Mannschaft vom Spielbetrieb des Folgespieljahres zurückzieht, die Versetzung in eine tiefere Spielklasse beantragen möchte oder auf sein Aufstiegsrecht verzichtet.

3. Spielberechtigungsliste

Für alle Mannschaften Im Herren- und Nachwuchsbereich (außer G) ist die Nutzung des elektronischen Spielberichtes zwingend. Für die Nutzung des elektronischen Spielberichtes ist das Erstellen einer Spielberechtigungsliste (nur Spieler die tatsächlich zum Einsatz geplant sind) spätestens zwei Wochen vor Beginn der Spiele im DFBnet erforderlich.

Vom zuständigen Staffelleiter (Punktspielbetrieb) ist diese zu bestätigen (Fixierung).

Weitere Anmeldungen von Spielern auf die Spielberechtigungsliste sind rechtzeitig, schriftlich beim zuständigen Staffelleiter zu beantragen (siehe SPO § 4, 2 a).

Der Einsatz von Spielern kann nur erfolgen, sofern diese zum Zeitpunkt der Spieldurchführung in die Spielberechtigungsliste dieser Mannschaft eingetragen sind.

Verstöße hiergegen können zu einem Einspruch gegen die Spielwertung führen und sportgerichtliche Konsequenzen für den betroffenen Verein und den Spieler nach sich ziehen.

Vereine mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse haben für jede Mannschaft eine getrennte Meldung abzugeben.

Stichtage für die Saison 2019/ 2020

A-Junioren: 01.01.2001 und jünger

B-Junioren: 01.01.2003

C-Junioren: 01.01.2005 Juniorinnen 01.01.2004

D-Junioren: 01.01.2007 Juniorinnen 01.01.2006

E-Junioren: 01.01.2009 Juniorinnen 01.01.2008

F-Junioren: 01.01.2011 Juniorinnen 01.01.2010

G-Junioren: 01.01.2013 Juniorinnen 01.01.2012

4. Spielplanung

Alle Spielansetzungen der Spiele im Bereich des KFV Harz sowie die Spiele um den Kreispokal (außer G-Junioren) des Spieljahres werden im DFBnet veröffentlicht und gelten als amtliche Ansetzungen.

4.1 Spieltage

Im Herrenbereich gelten der Sonnabend und Sonntag als reguläre Spieltage. Nach Einigung kann auch der Freitag genutzt werden.

Als Spieltag für die B-, D- undF-Junioren wird der Sonnabend, für die C-, E- und G-Junioren wird der Sonntag festgelegt. An den Wochenenden an der Jugendweihe oder Konfirmation stattfinden und Mannschaften dadurch nicht spielen können wird der Donnerstag davor als Regelspieltag festgelegt (Anstoß 18:00 Uhr).

4.2 Spielfeld

Die Herren und die Altersgruppen A-, B-, und C-Junioren spielen grundsätzlich Großfeld. Es gelten die Bestimmungen der Jugendordnung des FSA. Bei den C-Junioren wird bei Bedarf ein Spielbetrieb nach „Norweger Modell“ organisiert. Hierzu ist die Meldung von 11er und 7er Mannschaften möglich. Über die Art der Durchführung, Staffeleinteilung, Trennung nach Mannschaftsstärken in Staffeln entscheidet der Jugendausschuss nach Eingang der Meldungen. Die Altersklassen F-, E-, und D-Junioren spielen Kleinfeld. Es gelten die Bestimmungen der Jugendordnung des FSA.

4.3 Ballgrößen

Es wird mit folgenden Ballgrößen gespielt:

G-Junioren: Größe 3 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm

F-Junioren: Größe 3-4 (290 g) Durchmesser: 19,10 cm / 21,01 cm

E-Junioren: Größe 4 (290 g/350 g) Durchmesser: 21,01 cm

D-Junioren: Größe 4-5 (350 g) Durchmesser: 21,01 cm / /22,28 cm

C-A-Jun: Größe 5 (410 g-450 g)

4.4 Spielbetrieb/ Staffeleinteilung

Die Staffeleinteilung bei den Herren obliegt dem Spielausschuss.

Der Jugendausschuss wird nach Eingang aller Mannschaftsmeldungen über den Modus, wie die Meisterschaft der jeweiligen Altersklassen ausgetragen wird, entscheiden. Der Jugendausschuss des KFV Harz entscheidet bei Bedarf über eine etwaige Staffeleinteilung und den sich daraus ergebenden Spielmodus.

4.4.1 D-, E- und F-Junioren

Die Mannschaften werden in Vorrundenstaffeln aufgeteilt und werden als 1.Kreisklasse im dfbnet geführt. Hat ein Verein mehrere Mannschaften in einer AK, werden diese verschiedenen Staffeln zugeordnet. In diesen Staffeln wird in Hin- und Rückspielen um den Staffelsieg gespielt.

Alle Spiele der Vorrundenstaffeln sind bis zum 31.12. des Spieljahres auszutragen. Für nichtausgetragene Spiele wird eine kostenpflichtige Wertung beim Jugendsportgericht beantragt. In der zweiten Spielrunde kann jeweils nur eine Mannschaft eines Vereins in die Kreisliga (Meisterrunde) und in der 1.Kreisklasse aufsteigen bzw. verbleiben.

Die Staffelsieger steigen in die Meisterrunde (Kreisliga) auf, die Zweitplatzierten verbleiben in der 1. Kreisklasse (Runde der Zweiten). Beide Staffeln werden jeweils mit sechs Mannschaften starten, bei weniger als sechs Vorrundenstaffeln wird der Modus zum Auffüllen rechtzeitig bekanntgegeben (kann je Altersklasse abweichen und wird vom Jugendausschuss beschlossen). Die weiteren Platzierten werden in der 2. Kreisklasse in Staffeln zusammengefasst (bei Bedarf auch mit 7 oder 8 Mannschaften). In der Meisterrunde (Kreisliga) wird um den Kreismeistertitel gespielt. Die Mannschaften in der 1. und 2. Kreisklasse spielen um die Staffelsiege. In den Staffeln wird in Hin- und Rückspielen gespielt.

Spielt eine 2. Mannschaft oder weitere in der Kreisliga, ist diese nicht aufstiegsberechtigt zur Landesliga.

4.4.2 F-Junioren

Die Spiele der F-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durchgeführt. Für alle Mannschaften, die am Ligaspielbetrieb teilnehmen, muss für alle Spieler ein gütiger Spielpass vorliegen.

4.4.3 G-Junioren

Die Turniere der G-Junioren werden nach den Regeln der Fairplay-Liga durchgeführt. Mit der Meldung einer G-Juniorenmannschaft verpflichtet sich der Verein zur Ausrichtung von mindestens ein Turnier in dieser Altersklasse.

Die Mannschaftsmeldungen für die G-Juniorenmannschaften ist auf dem Staffeltag der G-Junioren dem Staffelleiter zu übergeben. Die Hallen- und Feldturniere werden auf dem Staffeltag vergeben. Die Kreismeister werden sowohl auf dem Feld als auch in der Halle in Turnierform ermittelt. Die Spielstärke beträgt 1 Torwart und 5 Feldspieler. Abweichend von den Kleinfeldregeln darf der Abstoß auch über die Mittellinie gehen. Die Art der Ausführung von Abstößen durch den Torwart und von Freistößen ist den Spielern freigestellt.

Die G-Junioren spielen auf einem Spielfeld 20x40 Meter. Die Spielzeit beträgt 12 Min. auf dem Feld und 10 Min. in der Halle. Im Pokal wird 2x20 min gespielt. Enden Pokalspiele unentschieden, wird die Entscheidung durch Ausführung von Torschüssen von der Strafstoßmarke herbeigeführt. Es gibt keine Verlängerung.

G-Juniorenspieler benötigen nicht zwingend einen Spielerpass, hier ist die die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Kopie Geburtsurkunde) ausreichend.

4.4.4 Fairplay - Regeln

Die Fair Play Turniere entspannen durch drei einfache Regeln und die Rahmenbedingungen rund um das Fußballfeld.

o gespielt wird ohne Schiedsrichter (lediglich ein Spielleiter eröffnet und beendet das Spiel)

o Die Spieler/ -innen regeln Verstöße selbständig ohne äußeres Einwirken der Trainer und Eltern

1. Die Schiedsrichter-Regel

o Die Kinder entscheiden selbst und spielen ohne Schiedsrichter

o Die Fußballregeln (Tor, Foul, Aus, Hand...) bleiben erhalten

o sollten sich die Kinder einmal nicht einigen können, obliegt die Entscheidung den beiden Trainern

2. Die Fan-Regel

o Die Fans halten 15 Meter Abstand zum Spielfeld, wodurch eine direkte Ansprache der Kinder unterbunden wird

o Die Eltern befinden sich während des Spiels gemeinsam in EINER Fanzone (NICHT direkt am Spielfeldrand, nicht hinterm Tor)

o Die Eltern unterstützen die Spieler/ -innen > bitte kein Eingreifen in das Spiel bzw. fällen von Entscheidungen für die Spielerinnen

o Die Kinder können so ihre eigenen Entscheidungen treffen, kreativ sein

o (gern kann beim 1. Turnier ein Werbefilm zur FAIR-Play-Liga gezeigt werden)

4. Die Trainer-Regel

o Die Trainer und Ersatzspielerinnen befinden sich während des Spiels gemeinsam in EINER Coachingzone

o Beide Trainer begleiten das Spiel aus der gemeinsamen Coachingzone

o Sie verstehen sich als Vorbilder und geben nur die nötigsten Anweisungen

5. Spielverlegungen nach § 18 Abs. 2 SpO

Der Spielplan ist nach dem gültigen Rahmenterminplan aufgestellt. Anträge zu Spielverlegungen regelt § 18 Abs. 2 SpO des FSA. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch über das DFBnet und ist kostenpflichtig.

Spielverlegungen von Vereinen sind auf der Grundlage von begründeten Anträgen möglich, sofern sich beide am Spiel beteiligten Vereine geeinigt haben und die Zustimmung des Spiel- bzw. Jugendausschusses vorliegt.

Spielverlegungen von Spielen der letzten zwei (2) Spieltage der Saison, welche die Meisterschafts- bzw. Aufstiegs- und Abstiegsspiele beeinflussen, wird grundsätzlich nicht zugestimmt. Sollten Spielverlegungen ohne Zustimmung vorgenommen werden, wird das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet und ein Verfahren vor dem Sportgericht eröffnet.

6. Spielabsagen

Abteilungen haben grundsätzlich kein Recht ein Spiel abzusagen. Nur der Spiel- bzw. Jugendausschuss ist grundsätzlich berechtigt Spiele, auch kurzfristig, aufgrund äußerer Umstände abzusetzen.

Bei Unbespielbarkeit der Plätze hat die Heimmannschaft alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Spielabsage zu vermeiden. Bei einem Spiel der ersten Serie ist zu überprüfen ob die Paarung gedreht werden kann. Darüber hinaus ist auch zu prüfen ob das Spiel z.B. von Sonnabend auf Sonntag verlegt werden kann.

Der Zeitpunkt der letzten Beurteilung der Bespielbarkeit und der damit eventuell notwendigen Spielabsage ist auf einen möglichst späten Zeitpunkt zu legen, spätestens jedoch so, dass ein Anreisen der Gastmannschaft und des Schiedsrichters verhindert werden kann. Die Absprache mit Staffelleiter oder einem Vertreter des Spielausschuss ist zwingend notwendig. Die Schiedsrichter müssen anschließend benachrichtigt werden.

Sollte trotz aller Bemühungen ein Spielausfall nicht zu vermeiden sein, ist dem zuständigen Staffelbeauftragten innerhalb von 4 Tagen der Grund des Ausfalls mit Bestätigung durch den Platzeigentümer schriftlich anzuzeigen.

Sollte gegen diese Festlegung verstoßen werden, erfolgt die Eröffnung eines Verfahrens vor dem Sport- bzw. Jugendsportgericht.

Bei nicht zu verhindernden Ausfällen verständigt der Verein seinen Gegner und den Staffelleiter, dieser verständigt in der Regel den Schiedsrichter. Ist der Staffelleiter nicht erreichbar ist vom Verein auch der Schiedsrichter bzw. der Ansetzer zu verständigen. Entstehende Schiedsrichterkosten durch verspätetet oder nicht gemachte Absagen trägt der Verein, der für die Absagen verantwortlich ist.

7. Spielberechtigung von Spielern in verschiedenen Mannschaften

Grundsätzlich wird der Einsatz von Spielern in verschiedenen Mannschaften im § 5 der Spielordnung des FSA geregelt.

8. Spielberechtigung von Junioren und Juniorinnen

Für die Spielberechtigung von Junioren und Juniorinnen im Verein ist § 7 JO zu beachten

1. Junioren/Juniorinnen einer unterklassigen Mannschaft können in einer höherklassigen Mannschaft in ihrer Altersklasse ihres Vereins zum Einsatz kommen.

2. Nach jedem Einsatz eines Spielers in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse ist ein Mitwirken in einem Pflichtspiel in einer unterklassigen Mannschaft der jeweiligen Altersklasse seines Vereins erst nach einer Schutzfrist von 2 Tagen möglich. In den letzten 4 Spieltagen nach Rahmenterminplan der jeweiligen Altersklassen beträgt die Schutzfrist 10 Tage.

Als höhere Mannschaften im Sinne dieser Bestimmungen gelten:

- eine höhere Mannschaft derselben Altersklasse (z.B. B2 in B1)

3. Junioren/Juniorinnen können jeweils in die nächst höherer Altersklasse ihres Vereins eingesetzt werden.

Beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Altersklassen ist der Einsatz in der unteren Altersklasse ohne Wartefrist möglich.

4. Zur Einhaltung der sportlichen Fairness sind in Pflichtspielen unterklassiger Mannschaften nicht mehr als 3 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen, soweit Spiele auf Kleinfeld ausgetragen werden, sind nicht mehr als 2 Junioren/Juniorinnen höherklassiger Mannschaften einzusetzen. Junioren/Juniorinnen gehören zur höherklassigen Mannschaft, wenn sie mindestens 50 % der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen.

5. Junioren, welche noch nicht das 18. und Juniorinnen, welche noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an einem Kalendertag nur an einem Spiel/Turnier teilnehmen.

9. Mädchen im Spielbetrieb (JO § 4 Abs. 5)

In den Altersklassen der G bis B ist es erlaubt; Mannschaften gemischt aus Junioren und Juniorinnen zu bilden. In diesen Altersklassen können auch Mannschaften der Juniorinnen am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen. In den Altersklassen G- bis C-Junioren dürfen Juniorinnen ein Jahr überaltert mitspielen.

10. Trikotwerbung

Werbungen auf der Spielkleidung bzw. Trainingsanzügen sind gestattet und im § 32 der FSA-Spielordnung beschrieben. Sie ist gebührenpflichtig!

11. Schiedsrichter

11.1 Grundsatz

Die Trikotfarbe Schwarz ist dem Schiedsrichterteam vorbehalten.

11.2 Schiedsrichteransetzungen

Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Pflichtspielen erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss. Die Spiele der Harzoberliga werden jeweils mit einem Schiedsrichterkollektiv angesetzt. In den Harzligen und -klassen, den Frauen und den A- bis C-Junioren leitet jeweils ein Schiedsrichter die Spiele. Der Schiriausschuss behält sich vor, besondere Spiele in diesen Spielklassen ebenfalls mit einem Schiedsrichterkollektiv zu besetzen. Ebenso werden für alle Hallenmeisterschaften und Pokalfinalspiele des Nachwuchses Schiedsrichter angesetzt. Wenn die Kapazitäten an Schiedsrichtern es ermöglichen, werden auch für Spiele im Bereich des Freizeitfußballs (inkl. Alt-Herren) Schiedsrichter angesetzt.

11.3 Schiedsrichteransetzungen im Nachwuchsbereich

Für alle Spiele der A-, B- und C-Junioren sowie für die Meisterrunden der D-, E- und F-Junioren werden durch den Schiedsrichterausschuss neutrale Schiedsrichter angesetzt. Für die Absicherung der Punkt- und Pokalspiele der D- und E-Junioren ist die platzbauende Mannschaft für die Stellung der Schiedsrichter verantwortlich ¹.

Bei den Pokalspielen für A,- B- und C-Junioren generell und bei den D- und E-Junioren ab dem Halbfinale werden Schiedsrichter durch den Schiedsrichterausschuss angesetzt¹.

Schiedsrichter müssen bis einschließlich Halbfinale von den Heimmannschaften bezahlt werden, die Schiedsrichterkosten für die Finalspiele trägt der KFV.

In den Meisterschaftsspielen trägt der Heimverein die Schiedsrichterkosten.

Zur Durchführung der Hallenmeisterschaften werden die Schiedsrichter für die Altersklassen A- bis E-Junioren angesetzt, die Kosten trägt der KFV.

Alle Spiele/ Turniere der G-Junioren, alle Spiele der F-Junioren sind nach Fairplay-Regeln durchzuführen.

¹ Für alle Schiedsrichter, auch die vom Verein gestellt werden, gilt der § 28 der SpO und die sich daraus ergebenen Aufgaben, Rechte und Pflichten. Werden Schiedsrichter durch die Vereine gestellt, ist dieser nach dem Spiel zwingend im ESB als Schiedsrichter einzutragen.

Erziehungsmaßnahmen und Wertung gelber, gelb-roter und roter Karten (JO § 18)

Strafen sind:

- die Verwarnung durch gelbe Karte;

- der Feldverweis auf Zeit (Kleinfeld- D-Junioren u. jünger)

- der Feldverweis durch gelb-rote Karte (Großfeld)

- Feldverweis auf Dauer durch rote Karte.

Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist nicht zulässig.

11.4 Spiel- und Sonderberichte

Grundsätzlich ist der elektronische Spielbericht (ESB) zu nutzen. Geforderte Unterschriften im elektronischen Spielbericht müssen nach SR-Freigabe

durch Eintragung der Vereinskennung ebenfalls elektronisch fixiert werden.

Beide Vereinsverantwortliche haben nach dem Spiel elektronisch zu bestätigen.

Bei Ausfall des DFBnet ist der Ersatzspielbericht (siehe Homepage KFV) zu nutzen.

Auswechslungen und Torschützen sind vom Schiedsrichter nach Spielenden einzutragen. Vorkommnisse und alle gezeigten Karten sind von dem betreffenden

Vereinsvertreter durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen

Nachträgliche Berichte durch den Schiedsrichter sind im Spielbericht anzukündigen.

Bei Anfertigung eines Ersatzspielberichtes ist der gastgebende Verein verpflichtet dem Schiedsrichter einen an den Staffelleiter adressierten und frankierten Briefumschlag zu übergeben.

Der Schiedsrichter ist für die unverzügliche Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Spielberichtes verantwortlich (SpO § 28, 6).

Bei Ausfall des DFBnet, ist das Ergebnis des Spiels per Telefon, SMS, PC oder App durch den Heimverein in das dfbnet zu melden.

Bei Feldverweisen (Roten Karten) und besonderen Vorkommnissen hat der Schiedsrichter unverzüglich (bei Freitags– und Samstagsspielen bis Montag 10.00 Uhr – bei Sonntagsspielen bis Dienstag 10.00 Uhr) einen Sonderbericht anzufertigen und diesen an den zuständigen Staffelbeauftragten zu senden (grundsätzlich im DFBNET hochladen oder per Email ansonsten postalisch).

11.5 Schiedsrichtergestellung- und anerkennung

Jeder Verein hat für jede Männer- und Frauenmannschaft, die im Punktspielbetrieb eingeordnet sind sowie die erste A- und B-Juniorenmannschaft je einen einsatzfähigen Schiedsrichter zu stellen. Die Zahl erhöht sich auf drei Schiedsrichter für alle Männermannschaften, die ab der Landesklasse aufwärts spielen.

Als einsatzfähige Schiedsrichter werden Sportkameraden anerkannt, die fristgerecht die vollständig ausgefüllte Bereitschaftserklärung eingereicht haben, im laufenden Spieljahr mindestens 15 durch den zuständigen Schiedsrichterausschuss/Ansetzer angesetzte Einsätze als Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent oder Beobachter wahrgenommen haben (siehe § 13 Abs. 6 SpO FSA).

Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden, an mindestens fünf auf KFV-Ebene stattfindenden Lehrabenden teilzunehmen und sich durch sportliches Training leistungsfähig zu halten (siehe § 5 Schiedsrichterordnung FSA).

Wurde die notwendige Zahl an einsatzfähigen Schiedsrichtern nicht benannt oder im laufe des Spieljahres unterschritten bzw. die geforderte Zahl von 15 Einsätzen und 5 Schulungen nicht erreicht, können durch den Schiedsrichterausschuss des KFV die Kreissportgerichte angerufen werden (siehe § 13 Abs. 7 SpO FSA).

Die Vereine tragen die Verantwortung für ihre Schiedsrichter. Ein Vereinswechsel innerhalb der Saison ist ausgeschlossen.

11.6 Spesenordnung

Die Spesen für Schiedsrichter und andere am Spiel Beteiligte ist grundsätzlich und verbindlich im § 15 der FSA – Finanz- und Wirtschaftsordnung geregelt.

11.6.1 Freundschaftsspiele

Die Abrechnung erfolgt nach der Spielklasse der Heimmannschaft.

11.6.2 Schiedsrichterpaten

Ergänzend zur FSA-Finanz- und Wirtschaftsordnung erhalten Schiedsrichterpaten in alle Klassen auf Kreisebene 20,00 €

11.6.3. Schiedsrichterentschädigung bei Spielausfall

Bei Spielausfällen ist die halbe Entschädigung abzurechnen.

11.6.4 Entschädigung bei Turnieren

Für den Bereich des KFV Harz gelten folgende Entschädigungsregelungen:

Turnierdauer bis 4 Stunden = 20,00 €

Turnierdauer über 4 bis 6 Stunden = 25,00 €

Turnierdauer über 6 Stunden = 40,00 €

Turniere, die nacheinander am gleichen Ort stattfinden gelten als ein Turnier, wobei

deren Länge addiert wird.

11.7 Schiedsrichterneuausbildung

Interessenten für eine Schiedsrichterneuausbildung sind sofort und jederzeit an den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses Tim Heyer oder an den Kreislehrwart Robin Enkelmann zu geben. Termine für die Ausbildungslehrgänge werden über die Internetseite des KFH Harz unter www.harzfussball.de bekannt gegeben bzw. werden die angemeldeten Sportkameraden direkt informiert.

11.8 Schiedsrichterfortbildung

Die Termine und Themen der Schiedsrichterfortbildung werden über die Internetseite des KFV Harz unter www.harzfussball.de bekannt gegeben.

11.9 Schulung zur Leitung von Spielen in der Halle

Die Termine für die Schulung zur Leitung von Hallenfußballturnieren bzw. Futsal-Turnieren werden über die Internetseite des KFH harz unter www.harzfussball.de bekannt gegeben.

12. Fahrtkosten für alle Bereiche (auch bei Spielausfällen)

Bei Schiedsrichtern mit Wohnort am Veranstaltungsort sind keine Fahrtkosten möglich. Die Anreise zu einem Spiel erfolgt grundsätzlich mit einem Kraftwagen, es sei denn die getrennte Anreise ist wirtschaftlicher. Verantwortlich für die Anreise des SR-Teams ist der Schiedsrichter der Begegnung.

Kilometergeld = 0,30 €

13. Mannschaftsbeiträge

Laut Finanzordnung des KFV, hat jeder Verein entsprechend seiner Klassenzugehörigkeit, einen jährlichen (Saison-)Mannschaftsbeitrag an den KFV für jede gemeldete Mannschaft (Männer) im Spielbetrieb des KFV Harz zu entrichten.

Der Mannschaftsbeitrag beinhaltet:

Startgebühr für Männer bzw. Frauen

Spielabgaben für Pflicht- und Freundschaftsspiele

Sicherstellung des gesamten Spielbetriebs

Die Beiträge sind nach Aufforderung auf das in der Rechnung benannte Konto des KFV einzuzahlen. Erfolgt keine fristgerechte Einzahlung spielt die gemeldete Mannschaft unberechtigt und der Sachverhalt wird dem Sportgericht zur Bearbeitung übergeben.

Für den gesamten Nachwuchsbereich werden keine Mannschaftsbeiträge erhoben.

14. Hinweis zum Gesundheitsschutz

Piercings und anderer Schmuck müssen vor jedem Spiel abgenommen werden.

15. Ordnung und Sicherheit

Die Platzvereine sind verpflichtet, für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf ihren Plätzen alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Ferner ist der Platzverein verpflichtet, deutlich kenntlich gemachte Ordner (in auffälligen Westen) in einer Zahl zu stellen, die die Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Spiel gewährleisten. Gegebenenfalls ist Polizeischutz anzufordern.

Die Gastmannschaft trägt für ihre Anhänger in vollem Umfang Mitverantwortung.

Vor dem Spiel ist durch den Heim –bzw. ausrichtenden Verein dem Schiedsrichter ein ausgefülltes Ordnerbuch vorzulegen, welches vom Verantwortlichen und von jedem Ordner unterschrieben sein muss. Der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf unseren Sportplätzen ist noch größere Beachtung zu schenken als bisher. Für alle Vereine sind die Regelungen der Spielordnung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt verbindlich. Der § 24 SpO beschreibt die Aufgaben sowohl der Heim- als auch der Gastmannschaften.

In diesem Zusammenhang wird energisch darauf hingewiesen, dass Glasflaschen und Gläser am Spielfeldrand nicht gestattet sind. Das trifft für die Mannschaftsbetreuer ebenso wie für die Zuschauer zu.

Der Verkauf von Getränken ist mit den Sicherheitserfordernissen abzustimmen. Es wird der Ausschank von Getränken in Papp- bzw. Plastebechern empfohlen.

16. Sportliches Verhalten (SpO §25)

1. Während der Ausübung des Sports wird von allen Beteiligten sportliches Verhalten verlangt.

2. Verstöße gegen den Grundsatz sportlichen Verhaltens können neben den vom Schiedsrichter zu verhängenden Spielstrafen durch die zuständigen Organe oder durch die zuständigen Sportgerichte geahndet werden.

3. Jede Mannschaft muss einen Spielführer benennen, der mit einer sichtbaren Armbinde deutlich zu kennzeichnen ist. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist ein Vertreter zu benennen.

Nur der Spielführer ist berechtigt, unter Wahrung der Autorität des Schiedsrichters, ihn über getroffene Entscheidungen zu befragen. Die Vereine haben darauf einzuwirken, dass möglichst besonnene und zuverlässige Spieler zu Spielführern ernannt werden.

17. Ordnungsdienst

Jede Heimmannschaft hat entsprechend der Rahmenrichtlinie für Ordnungsdienste für die Sicherheit aller Beteiligten Rechnung zu tragen. Zuwiderhandlungen ziehen ein Verfahren beim Jugendsportgericht nach sich. Ein Nachweis über den Einsatz des Ordnungsdienstes ist für den Veranstalter Pflicht.
Ein Nachweis des Einsatzes von Ordner ist für das gesamte Spieljahr nachzuweisen.

Jeder der am Spiel beteiligten Vereine hat bei unsportlichen Verhaltensweisen seiner Zuschauer Eltern und Fans sofort einzuschreiten und gegebenenfalls diese vom Platz zu verweisen. Ein entsprechender Bericht ist dem Staffelleiter zu übersenden.

18. Freundschaftsspiele

Alle Freundschaftsspiele sind beim zuständigen Staffelleiter und in Vertretung bei dem Vorsitzenden des Spielausschuss sowie dem zuständigen SR-Ansetzer der Heimmannschaft vorher anzumelden. Grundsätzlich ist bei der Beteiligung von höherklassigen Mannschaften (Teams ab Landesklasse) ein SR-Team anzusetzen. Haben Vereine Wünsche zur SR-Ansetzung, so sind diese gleichzeitig mit der Anmeldung des Spiels anzugeben. Ob diese Wünsche berücksichtigt werden, bleibt dem SR-Ansetzer nach ggfs. Rücksprachen mit dem FSA und NOFV, vorbehalten. Die Vereine sollen nur SR melden, die bereits im Vorfeld ihre Zusage zum Spiel gegeben haben. Geben Vereine keinen SR-Wunsch an, so setzt der SR-Ansetzer einen bzw. die Schiedsrichter an. Spieler ohne gültige Spielgenehmigung dürfen auch in Freundschaftsspielen und Turnieren nicht eingesetzt werden. Die Durchführung der Freundschaftsspiele sind im § 27 von Ziffer 1 bis 5 SpO beschrieben und entsprechend zu beachten. Entsprechend unserer Satzung ist es allen Mannschaften untersagt, Spiele, Hallenturniere im Nachwuchs- sowie Herrenbereich gegen Mannschaften auszutragen, die nicht Mitglied des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt bzw. eines anderen Verbandes des DFB sind.

19. Ergebnismeldung

Für den Spielbetrieb im Kreisfachverband Fußball Harz kommt der elektronische Spielberichtsbogen verpflichtend zum Einsatz. In den Fällen, wo er nicht zum Einsatz kommen kann, besteht weiterhin die Pflicht, einen Spielbericht auszufüllen und das Ergebnis zu melden.

20. Hallenmeisterschaften der Herren

Alle Spiele im Rahmen der Hallenmeisterschaften werden nach der Hallenspielordnung des NOFV und des FSA bzw. der Konkretisierung des KFV Harz gespielt. Die Vereine haben die Möglichkeit Herren-Mannschaften für Hallenmeisterschaften im Fußball und Futsal zu melden. Mit der abgegebenen Meldung sind sie zur Teilnahme verpflichtet. Die Startgebühren sind in der Finanzordnung des KFV Harz geregelt und müssen fristgerecht eingezahlt werden.

Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterausschuss des KFV Harz gestellt.

Bälle zur Austragung des Turniers, Pokale und Urkunden werden vom KFV zur Verfügung gestellt. Die konkrete Ausschreibung der Hallenmeisterschaften erfolgt in Ergänzung dieser Ausschreibung.

21. Hallenkreismeisterschaften des Nachwuchses

Die Hallenkreismeisterschaften (Fußball/ Futsal) sind für alle Mannschaften des KFV Harz die am Spielbetrieb teilnehmen eine Pflichtveranstaltung. Mannschaften, die nicht am Spielbetrieb teilnehmen sind für die Halle nicht startberechtigt.

1. Alle Mannschaften ab Landesliga spielen generell Futsal

2. G-, F- und E-Junioren spielen generell Fußball

3. Alle Kreismannschaften der D-, C- und B-Junioren spielen generell Fußball und können zusätzlich beim Futsal starten

Der Modus, die genauen Termine und Spielpläne werden rechtzeitig auf der Internetseite Harzfussball.de bekanntgegeben.

22. Pokalspiele im Herrenbereich

In Abweichung von § 14 Abs. 4b SpO nehmen alle startberechtigten Mannschaften am Pokalwettbewerb des KFV Harz teil. Für die Durchführung der Pokalspiele kann der Kreisfachverband entsprechend § 13 Abs. 5 eigene Festlegungen treffen.

Die Termine sind dem Rahmenterminplan zu entnehmen. Pokalspiele können nicht verlegt werden. Sie sind zwingend an dem angesetzten Wochenende zu spielen. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zum Ausschluss aus dem Pokal-Wettbewerb.

Die Auslosungen erfolgen öffentlich. Unterklassige Mannschaften haben bis einschließlich Halbfinale Heimrecht.

Vereine können sich bis zum 01.03. des laufenden Spieljahres beim Spielausschussvorsitzenden für die Austragung von Pokalendspielen schriftlich bewerben. Die Abrechnung der Endspiele erfolgt entsprechend der Finanzordnung des KFV Harz.

Sind im Viertelfinale eines Pokalwettbewerbs noch zwei Mannschaften eines Vereins vertreten, so bestreiten diese Mannschaften eines der Viertelfinalspiele.

Die Pokalspiele im KFV Harz werden in 2 Wettbewerbe aufgeteilt.

22.1 Kreispokal des Landrats

Die Mannschaften der FSA-Landesklasse und KFV-Harzoberliga spielen um den „Kreispokal des Landrats“. Diese Pokalrunde endet mit einem Endspiel. Der Sieger, sofern es eine erste Mannschaft ist, qualifiziert sich für den Pokalwettbewerb des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt der darauf folgenden Saison. Eine zweite Mannschaft hat kein Startrecht für den Landespokal. Ist der Sieger des Kreispokals des Landrats bereits als Aufsteiger zur Landesliga für den Landespokal qualifiziert oder keine erste Mannschaft nimmt der Finalist am Landespokal teil. In jedem anderen Fall trifft das Präsidium eine abschließende Entscheidung.

22.2 Hasseröder Pokal

Die Mannschaften der Harzligen und Harzklassen des KFV Harz spielen um den „Hasseröder-Pokal“. Dieser Wettbewerb endet mit einem Endspiel.

Der Sieger dieses Endspiels qualifiziert sich grundsätzlich für den „Kreispokal des Landrats“ der nächsten Saison. Da der Start nur in einem Pokalwettbewerb möglich ist, bekommt der Sieger ein Wahlrecht eingeräumt, in welchem Wettbewerb (Hasseröder Pokal oder Pokal des Landrats) er in der folgenden Saison starten möchte.

Ist der Sieger des Hasseröder Pokals bereits als Aufsteiger zur Harzoberliga für den Pokal des Landrats qualifiziert, geht das Start- und Wahlrecht auf den Finalisten über. In jedem anderen Fall trifft das Präsidium eine abschließende Entscheidung.

23. Kreispokal im Nachwuchs

An den Kreispokalspielen nehmen alle Mannschaften aller Altersgruppen, außer den Mannschaften der Verbandsliga und C-Junioren Kleinfeld teil. Mannschaften, die nicht am Spielbetrieb teilnehmen sind für den Kreispokal nicht startberechtigt.

Alle Pokalspiele sind zwingend innerhalb von 10 Tagen nach den im Rahmenterminplan vorgesehenen Termin durchzuführen, danach erfolgt eine kostenpflichtige Wertung durch das Sportgericht.

Die unterklassigen Mannschaften haben in allen Runden Heimrecht, auch bei den F- bis D-Junioren mit Beginn der Spielklasseneinteilung zur 2. Spielrunde.

Sind im Viertelfinale eines Pokalwettbewerbs noch zwei Mannschaften eines Vereins, so bestreiten diese Mannschaften eines der Viertelfinalspiele.

Die Kreispokalsieger sollen möglichst auf neutralem Platz ermittelt werden. 2 Pokalspiele werden als Vorspiele vor den Pokalendspielen der Herren durchgeführt. Die anderen Pokalspiele werden an einem „Tag der Pokalendspiele“ an einem Ort durchgeführt. Vereine können sich bis zum 01.05. für die Ausrichtung bewerben. Liegen keine Bewerbungen vor entscheidet das Los bei gleichklassigen Mannschaften über das Heimrecht, ansonsten hat die unterklassige Mannschaft Heimrecht. In den Pokalspielen der G- bis D-Junioren ist ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln von max. 4 Spielern bei Spielunterbrechung gestattet.

24. Auf- und Abstiegsregelungen im Herrenbereich

Die Harzoberliga spielt mit 15 Mannschaften. Die 2 Harzligen spielen jeweils mit 14 Mannschaften und die Harzklassen spielen jeweils mit 12 Mannschaften. Über die Zuordnung der Harzligen und Harzklassen entscheidet der Spielausschuss bzw. das Präsidium des KFV Harz.

24.1 Harzoberliga

24.1.1 Die Mannschaft, welche nach Abschluss der Meisterschaft den Platz 1 der Harzoberliga belegt, steigt in die Landesklasse auf. Sollte kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht vorliegen, so kann die nächst platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen.

Mannschaften die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dieses bis zum 31.05.2020 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen. Gleiches gilt bei gewünschter Herabstufung in eine tiefere Spielklasse.

Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

24.1.2 Steigt aus der Landesklasse keine Mannschaften ab, steigen die Mannschaften, welche nach Abschluss der Meisterschaft die Plätz 14 und15 der Harzoberliga belegen, in die Harzliga ab.

24.1.3 Steigt aus der Landesklasse 1 Mannschaft ab, steigen die Mannschaften, welche nach Abschluss der Meisterschaft die Plätze 13, 14 und 15 der Harzoberliga belegen, in die Harzliga ab.

24.1.4 Über die Zuordnung der Absteiger und Einteilung der Harzligen entscheidet der Spielausschuss. Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

24.2 Harzligen

24.2.1 Die Mannschaften der zwei Harzligen die nach Abschluss der Meisterschaft den 1. Platz belegen, steigen in die Harzoberliga auf, wenn eine Aufstiegsberechtigung vorliegt. Sollte bei einer Mannschaft kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht vorliegen, so kann die nächstplatzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen.

Mannschaften die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dies bis zum 31.05.2020 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen. Gleiches gilt bei gewünschter Herabstufung in eine tiefere Spielklasse.

Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

24.2.2 Aus den 2 Harzligen steigen die Mannschaften, welche nach Abschluss der Meisterschaft jeweils den Platz 14 belegen, in die Harzklasse ab.

24.2.3 Steigen aus der Harzoberliga 3 Mannschaften ab, steigt zusätzlich 1 Mannschaft der Harzligen ab. Die zusätzlichen Absteiger wird in einer Relegationsrunde der Mannschaften ermittelt, die nach Abschluss der Meisterschaft jeweils den Platz 13 der beiden Harzligen belegen.

Die Relegation wird mit Hin- und Rückspiel ausgeführt. Der Sieger der Relegation bleibt in der Harzliga und der Verlierer steigt in die Harzklasse ab.

24.2.4 Über die Zuordnung und Einteilung der Harzligen und –klassen entscheidet der Spielausschuss. Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

24.3 Harzklassen

24.3.1 Die Mannschaften der beiden Harzklassen die nach Abschluss der Meisterschaft den 1. Platz belegen steigen in die Harzliga auf wenn eine Aufstiegsberechtigung vorliegt. Sollte bei einer Mannschaft kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht vorliegen, so kann die nächst platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen.

Mannschaften die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dieses bis 31.05.2020 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen. Gleiches gilt bei gewünschter Herabstufung in eine tiefere Spielklasse.

Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.

24.3.2 Die Anzahl der Staffeln in der Harzklasse bzw. die Spielstärke in den Staffeln richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften und wird nach territorialen Gesichtspunkten vorgenommen. Über die Zuordnung und Einteilung der Harzligen und -klassen entscheidet der Spielausschuss.

24.4 Besondere Situationen

In allen Fällen, die durch übergeordnete Festlegungen in den Gremien des FSA entstehen, entscheidet das Präsidium des KFV Harz über die notwendigen Maßnahmen.

24.5 Regelung für 2. und 3. Mannschaften

Jeder Verein kann eine, für die entsprechende Spielklasse qualifizierte Mannschaft zu den Pflichtspielen melden. Diese Mannschaften sind danach zur Teilnahme an den Spielen verpflichtet (siehe § 13 Abs. 4 SpO). Die Ausnahme bilden die Harzklassen. Bei dieser Spielklasse kann ein Verein 2 Mannschaften stellen, die unterschiedlichen Staffel zugeteilt werden.

Vor der Meisterschaft muss die aufstiegsberechtigte Mannschaft gemeldet werden.

Steigt die erste Mannschaft eines Vereins aus der Landesklasse oder Harzoberliga ab, dessen II. Mannschaft der Harzoberliga bzw. Harzliga zugehörig und nicht sportlich abgestiegen ist, gilt sie als Absteiger. Die Anzahl der sportlich abgestiegenen Mannschaften verringert sich entsprechend. Die Regelung gilt ebenso für das Verhältnis 2. Mannschaft zu 3. Mannschaft.

25. Aufstiegsrecht zur Landesliga im Nachwuchsbereich

Die Kreismeister bei den B- bis D-Junioren steigen in die Landesliga auf. Verzichtet der Kreismeister kann der KFV eine andere Mannschaft als Aufsteiger melden. Über eventuelle Aufstiegsspiele entscheidet der Landesjugendausschuss. Mannschaften, die aufsteigen möchten, haben dies bis zum 01.06. dem Vorsitzenden des Jugendausschusses des KFV Harz schriftlich mitzuteilen.

26. Spielgemeinschaften im Herrenbereich

Entsprechend § 13 Abs. 4 der SpO sind Spielgemeinschaften im Spielbetrieb der Kreisfachverbände möglich. Für die Bildung und Führung von Spielgemeinschaften gelten die Regelungen des KFV Harz, die auf der Internetseite des KFV Harz unter www.harzfussball.de einzusehen sind.

Bei der Bildung von Spielgemeinschaften sind folgende Grundsätze zu beachten:

1. Wo die örtlichen Verhältnisse es notwendig erscheinen lassen, können durch die vorliegenden Bestimmungen Spielgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich des KFV Harz zugelassen werden.

2. Spielgemeinschaften können und dürfen nicht zum Zwecke der Leistungssteigerung gebildet werden. Die Bildung einer Spielgemeinschaft muss mit dem Erhalt der Spielfähigkeit von Vereinen begründet sein.

3. Eine Teilnahme am Spielbetrieb auf Landesebene (FSA) und in der Harzoberliga ist unzulässig.

27. Spielgemeinschaften im Nachwuchs

Gemäß dem § 12 der Jugendordnung können in allen Altersklassen der Junioren/Juniorinnen Spielgemeinschaften gebildet werden. Der Antrag auf die Bildung einer Spielgemeinschaft gilt nur für ein Spieljahr. Der bestätigte Antrag muss bis 4 Wochen vor Pflichtspielbeginn dem Staffelleiter vorliegen.

Eine Spielgemeinschaft umfasst immer die gesamte Altersklasse des Vereins.

Sollten Vereine über eine größere Anzahl an Spielern in einer Altersklasse verfügen, jedoch zu wenig für eine weitere Mannschaft, wird ihnen gestattet mit anderen Vereinen eine Spielgemeinschaft zu bilden. Dies gilt dann für alle Mannschaften dieser Altersklasse, für alle Mannschaften ist ein Verein verantwortlich und dieser ist bei Antragstellung zu benennen. Auf Grund der Programmierung im dfbnet darf der Name der Spielgemeinschaft max. 30 Buchstaben betragen.

28. Gastspielgenehmigungen im Nachwuchs

Juniorinnen und Junioren ist das Mitwirken in Pflichtspielen in einem anderen Verein als Gastspieler möglich. Voraussetzung ist, dass Juniorinnen und Junioren in ihrem Stammverein in ihrer Altersklasse keine Spielmöglichkeit haben. (JO § 6 Abs. 3)

Gastspielgenehmigungen auf Kreisebene

Abweichend von § 6 der JO können die Vereine beim Jugendausschuss des KFV Gastspielgenehmigungen beantragen, hierzu ist der Vordruck des KFV zu verwenden. Als Voraussetzung für die Eintragung der Gastspieler im dfbnet, ist die Zuordnung des Stammvereins dem aufnehmenden Verein als Spielgemeinschaft. Dies wird auch in fussball.de so ersichtlich sein. Beide Vereine erklären mit der Unterschrift ihre Zustimmung. Die Eintragung der Gastspielgenehmigung im Spielerpass entfällt.

29. Freundschaftsspiele und Turniere

Während der Pflichtspielzeit sind alle Freundschaftsspiele und Turniere (geplante Termine) 4 Wochen vor ihrer Durchführung dem zuständigen Staffelleiter zu melden.

30. Wechselspieler JO § 15 Abs.3

Ein Verein kann vor Beginn des Spieles bis zu 7 Auswechselspieler nominieren, die auf dem Spielberichtsbogen vor dem Spiel zur Eintragung kommen müssen. Für den Einsatz dieser Spieler trägt der Verein selbst die Verantwortung. Von diesen können in allen Altersklassen bis 4 Spieler eingewechselt werden. Im Nachwuchsbereich ist nur im Punktspielbetrieb (bis maximal Landesliga) ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln bei Spielunterbrechung gestattet.

31. Kostenregelung

Bei allen Pflichtspielen tragen die Vereine die Kosten. Die Schiedsrichterkosten trägt der gastgebende Verein.

32. Proteste und Einsprüche

Proteste, Einsprüche sowie Fristen und Gebühren regeln die Ordnungen des FSA.

33. Ordnungsstrafen:

Verwaltungsentscheide (z.B. fehlende Spielermeldung; Nachmeldungen, mangelnde Spielberichte usw.) werden durch die Staffelleiter ausgesprochen, dabei wird eine Schreibpauschale von 1,50 Euro erhoben. RuVO §45b

34. Kunstrasenplätze

Die generelle Nutzung von Kunstrasenplätzen als Haupt- oder Ausweichplatz ist gestattet. Der Mannschaftsmeldung ist beizufügen, mit welchem Schuhwerk auf dem Kunstrasen gespielt werden darf (siehe SpO § 30, Ziffer 2)

35. Post

Der gesamte Postverkehr wird elektronisch über Email abgewicklet. Die Zustellung der Post erfolgt ausschließlich über den elektronischen Verteiler des Verbandes.

36. Auswahlspiele des DFB, FSA und KFV

1. der Verein, der ein Junior/ eine Juniorin für Auswahlspiele oder Lehrgänge abstellen muss, kann für die Mannschaft, für die er/sie fest gespielt ist, die Verlegung eines angesetzten Pflichtspieles schriftlich beim Verwaltungsorgan (Staffelleiter) beantragen. Dieser Antrag hat unverzüglich nach Erhalt der Einladung zu erfolgen, aus organisatorischen Gründen gilt dies nicht für Hallenmeisterschaften.

2. Junioren/Juniorinnen, die einer Einladung zu Auswahl -und Sichtungsaufgaben ohne anerkannte Entschuldigung nicht Folge leisten, sind bis zur Klärung durch den zuständigen Jugendausschuss des KFV bzw. FSA automatisch vorgesperrt.

3. Wegen der Einladung von Junioren/Juniorinnen zu Auswahlaufgaben darf ein Männer– bzw. Frauenspiel nicht abgesetzt werden.

4. Junioren/Juniorinnen in Wartefrist (Vereinswechsel) können an Auswahlaufgaben teilnehmen. Während einer Sperrfrist ist dies nicht gestattet.

Alle genannten Termine sind Pflichttermine, die Nichteinhaltung dieser Forderungen ist ein Ordnungsvergehen, das durch einen Verwaltungsentscheid (RuVO §45b) geahndet wird.

37. Schlussbestimmungen / Rechtsmittelbelehrung

1. Die vorstehende Ausschreibung zum Spielbetrieb des KFV Harz tritt mit seiner Veröffentlichung am 01.07.2019 in Kraft und ersetzt zu diesem Zeitpunkt die bisherige Fassung.

2. Gegen diese Ausschreibung, die durch Beschluss des Präsidiums des KFV Harz in Kraft gesetzt wurde, ist kein Rechtsmittel zulässig (RuVO § 22).

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